Sozialarbeit

Finanzielle Unterstützung von CFS

Für die Unterstützung von Menschen mit Cystischer Fibrose stehen den Sozialarbeitenden verschiedene Fachinformationen und Arbeitshilfen zur Verfügung. . Die Unterlagen dienen der Orientierung im Beratungsalltag und fördern eine einheitliche, qualitativ hochwertige Unterstützung von Betroffenen und ihren Familien.

Die Dokumente unterstützen Fachpersonen bei sozialrechtlichen, finanziellen und administrativen Fragestellungen und bieten einen Überblick über die Unterstützungsangebote von Cystische Fibrose Schweiz (CFS).

Hier finden Sie eine Übersicht über alle Angebote der Unterstützung von CFS.

Pauschale Entschädigung bei Spitalaufenthalt

Um CF-Betroffene und ihre Angehörige finanziell zu entlasten, entschädigt CFS jeden Tag im Spital mit pauschal CHF 30.

Wird eine intravenöse Antibiotikakur zuhause durchgeführt, erhalten Betroffene eine pauschale Entschädigung von CHF 15 pro Tag.

Formular Hospitalisation / IV-Kur für Familien

Formular Hospitalisation / IV-Kur für Erwachsene

Soforthilfe

Wenn eine Familie oder ein erwachsener CF-Betroffener aufgrund der Krankheit unverschuldet in eine finanzielle Notlage gerät, oder eine gewisse Leistung für die Person besonders wichtig wäre, aber nicht in ihrem Budget liegt, unterstützt CFS unkompliziert, einmalig mit einer Soforthilfe von bis zu CHF 500 .

Diese Soforthilfe obliegt der Beurteilung der Sozialarbeitenden und kann ein Mal pro Jahr ausgezahlt werden.

Formular Soforthilfe Erwachsene

Formular Soforthilfe Familien

Mobilität

CFS Beiträge kann Ausgaben für die Mobilität von CF-Betroffenen sprechen: Dies können Beiträge an das Abonnement des öffentlichen Verkehrs sein, an ein neues Fahrrad, E-Bike, Occasionsauto.

Ein Antrag wird über den oder die Sozialarbeitende bei CFS eingereicht.

Antrag Mobilität Erwachsene

Antrag Mobilität Familien

Finanzielle Überbrückungshilfe für Familien

CFS unterstützt Eltern, wenn nötig mit einer zeitlich beschränkten finanziellen Überbrückungshilfe. Die Unterstützung beträgt maximal CHF 500 pro Monat während 12 Monaten.

Um die finanzielle Überbrückungshilfe für Familien in Anspruch nehmen zu können, muss ein Gesuch mit entsprechenden Unterlagen (Lohnausweise, Steuererklärungen etc.) via Sozialarbeitende eingereicht werden.

Die unabhängige Unterstützungskommission der CFS entscheidet 4x pro Jahr über die eingegangenen Gesuche.

Gesuchsformular Familien Überbrückungshilfe

Bericht der zuständigen CF-Sozialberatung

Das Gesuch und der Bericht des Sozialdienstes müssen spätestens 10 Arbeitstage vor den Terminen per E-Mail an info@cystischefibroseschweiz.ch eingereicht werden.

Sitzungsdaten Unterstützungskommission für 2026:

  • Donnerstag, 12. März 2026 um 17.00 Uhr
  • Dienstag, 02. Juni 2026 um 17.00 Uhr
  • Dienstag, 01. September 2026 um 17.00 Uhr
  • Donnerstag, 19. November 2026 um 17.00 Uhr

Finanzielle Überbrückungshilfe für Erwachsene CF-Betroffene

CFS hat eine Vereinbarung mit der «Fondation de la Mucoviscidose» in Lausanne. Die Stiftung unterstützt alle Personen mit CF im Erwachsenenalter, die in der Schweiz wohnhaft sind. Ziel ist, die Qualität des täglichen Lebens der Betroffenen zu verbessern, indem sie ihnen Mittel zur Verfügung stellt, die ihre Unabhängigkeit verbessern können.

Die Fondation weist darauf hin, dass sie ein elektronisches Dokumentenmanagementsystem eingerichtet haben, um die Daten der Gesuchstellenden zu schützen. Um die finanzielle Hilfe zukünftig in Anspruch nehmen zu können, können die vollständigen Antragsunterlagen (inkl. Lohnausweise, Steuererklärungen etc.) ausschliesslich nur noch über eine sichere Plattform von den Sozialarbeitenden bei der Fondation de la Mucoviscidose eingereicht werden.

Der Stiftungsrat der Fondation de la mucoviscidose entscheidet 4x pro Jahr, in der Regel im Februar, Mai, September und Dezember, über die eingegangenen Gesuche.

Um ein Dossier anzufordern, senden Sie bitte eine E-Mail an die Fondation de la Mucoviscidose: info@mucoviscidose.ch. Die Sozialarbeitenden erhalten die Zugangsdaten mit Passwort an ihre eigene E-Mail-Adresse.

Gesuche an die Fondation de la mucoviscidose müssen bis spätestens 15 Tage vor der Sitzung über eine sichere Plattform elektronisch eingereicht werden. Zugang zu den Daten erhalten nur Sozialarbeitende per E-Mail an: info@mucoviscidose.ch

Es finden jährlich vier Fondation-Sitzungen statt:

  • 24.03.2026
  • 23.06.2026
  • 16.09.2026
  • 08.12.2026

Fondation de la Mucoviscidose
Avenue de Provence 4
1007 Lausanne

Tel. 021 623 38 25
info@mucoviscidose.ch

Seitens der CF-SozialarbeiterInnen ist Aurélie Artibani an den Sitzungen anwesend.

Gesundheitsförderung

Betroffene von CF - oder Eltern von betroffenen Kindern unter 16 Jahren - können selbständig einmal pro Jahr online einen Antrag stellen. Die Beiträge bewegen sich zwischen 100 und 1000 Franken.

CFS verteilt die Mittel aus dem Fonds für Gesundheitsförderung möglichst fair und wirkungsvoll an alle Personen, die einen Antrag stellen.

Zu den Antragsformularen