Gesundheitsförderung
Menschen mit CF wird empfohlen, bereits in jungen Jahren regelmässig körperlich aktiv zu sein. Auch physiotherapeutische Massnahmen sowie Angebote zur Förderung der psychischen Gesundheit und des allgemeinen Wohlbefindens können einen wichtigen Beitrag zur Gesundheit leisten
Dank eines jährlichen Beitrags der Apotheke zum Rebstock kann Cystische Fibrose Schweiz (CFS) gesundheitsfördernde Massnahmen finanziell unterstützen. Dazu gehören beispielsweise Sport und Sportausrüstung, physiotherapeutische oder sportbezogene Massnahmen sowie Angebote zur Förderung der psychischen Gesundheit und des allgemeinen Wohlbefindens. Bei Kleinkindern können auch Massnahmen zur Entlastung der Eltern im Alltag unterstützt werden.
Betroffene können einmal pro Jahr einen Antrag stellen.
Beitragshöhe
Menschen mit CF – beziehungsweise Eltern von Kindern mit CF unter 16 Jahren – können einmal pro Jahr einen Antrag stellen. Die Beiträge liegen zwischen CHF 100 und CHF 1’000.
Die Höhe des Beitrags wird anhand verschiedener Kriterien festgelegt, die bei der Prüfung jedes Gesuchs berücksichtigt werden. Dazu gehören einerseits gesundheitsbezogene Aspekte und andererseits die Apotheke, über welche die Medikamente bezogen werden.
CFS bittet um Verständnis, dass die Beurteilung durch die Geschäftsstelle abschliessend ist und die Beiträge nicht angefochten werden können.
Apotheke zum Rebstock
CFS verteilt die Mittel aus dem Fonds für Gesundheitsförderung möglichst fair und wirkungsvoll an alle Personen, die einen Antrag stellen.
Die auf CF spezialisierte Apotheke zum Rebstock gehört zu den Institutionen, die den Fonds jedes Jahr mit einem bedeutenden Beitrag unterstützen. CFS empfiehlt ihren Mitgliedern, die benötigten Medikamente regelmässig bei dieser Apotheke zu bestellen, idealerweise über die benutzerfreundliche mobile App «abilis».
Stammkundinnen und Stammkunden erhalten höhere Beiträge an gesundheitsfördernde Massnahmen. Zu Beginn des Jahres erhalten sie eine Bestellbestätigung mit einem persönlichen Code. Dieser Code muss bei der Einreichung des Antrags angegeben werden und ermöglicht den Bezug eines erhöhten Beitrags.
Fristen
Die Gesuche werden zweimal jährlich von CFS geprüft:
- Gesuche, die von Januar bis Ende März eingereicht werden, werden im April geprüft. Die Auszahlung erfolgt Ende Mai.
- Gesuche, die von April bis Ende Oktober eingereicht werden, werden im November geprüft. Die Auszahlung erfolgt Mitte Dezember.
- Gesuche, die ab dem 1. November eingehen, können im laufenden Jahr nicht mehr berücksichtigt werden.
Bedingungen
- Die beantragte Unterstützung muss sich auf eine Massnahme beziehen, die die Gesundheit oder das Wohlbefinden der Person mit CF fördert. Ferien, persönliche Klimakuren und Haustiere werden nicht als gesundheitsfördernde Massnahmen anerkannt.
- Die beantragte Massnahme darf nicht bereits von Dritten finanziert werden, beispielsweise durch die Grund- oder Zusatzversicherung, eine Regionalgruppe oder eine andere Stelle. Falls keine Kostenübernahme erfolgt, kann dies im Antrag entsprechend begründet werden.
- Grössere Anschaffungen wie beispielsweise ein E-Bike oder Skis können nur einmal geltend gemacht und nicht auf mehrere Gesuche über mehrere Jahre verteilt werden.
- Die Angaben im Antrag müssen vollständig und wahrheitsgemäss sein. CFS behält sich das Recht vor, stichprobenartig Kontrollen durchzuführen und Belege einzufordern.
- Antragstellende müssen Mitglied von CFS sein oder sich im Rahmen des Antrags bereit erklären, Mitglied zu werden.
Hinweis
Unterstützungsleistungen von CFS können je nach kantonaler Regelung (Steuer- und Sozialhilfegesetz) als Einkommen angerechnet werden. Die Deklaration der Unterstützungsleistungen gegenüber den zuständigen Behörden liegt in der Verantwortung der Empfängerinnen und Empfänger.