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Leben mit CF

Erwerbsleben & Finanzen

Das schweizerische Sozialversicherungssystem ist sehr komplex. Für CF-Betroffene und deren Angehörige kann dieser «Versicherungsdschungel» eine enorme Herausforderung darstellen. Für Leistungsansprüche müssen häufig komplizierte Anträge mit diversen Unterlagen eingereicht, Entscheide auf deren Richtigkeit hin überprüft werden.

Sollen sich lungentransplantierte CF-Betroffene impfen lassen?

Swisstransplant empfiehlt die Impfung gegen COVID-19 von Personen, die auf eine solide Organtransplantation warten sowie von Empfängern nach einer soliden Organtransplantation. Die Zugehörigkeit von lungentransplantierten CF-Patienten zur Hochrisikogruppe bzgl. einer COVID-19 Infektion ist in internationalen CF-Registern mittlerweile klar belegt. Im Schreiben von Swisstransplant erfahren Sie mehr dazu. Melden Sie sich direkt in Ihrem Transplantationszentrum.

Wenn Sie Fragen zur Impfung haben, kontaktieren Sie Ihr CF-Zentrum. Cystische Fibrose Schweiz kann keine medizinische Beratung vornehmen.

Schutz am Arbeitsplatz

Besonders gefährdete Personen sind spezifisch zu schützen. Dazu wurden das Recht auf Homeoffice, ein gleichwertiger Schutz am Arbeitsplatz oder eine Beurlaubung für besonders gefährdete Personen eingeführt. Arbeitgebende von gefährdeten Personen in Berufen, in denen die Schutzbestimmungen nicht umgesetzt werden können, müssen die betroffenen Arbeitnehmenden unter voller Lohnzahlung von der Arbeitspflicht befreien. In diesen Fällen besteht ein Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz.

Wir empfehlen Ihnen, mit Ihrem Arzt oder ihrer Ärztin zu klären, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und sich dann mit dem Arbeitgeber in Verbindung zu setzen und Ihre Arbeitssituation zu besprechen. Falls dieser ein Arztzeugnis verlangt, wenden Sie sich an Ihr CF-Zentrum. Sollten sich Schwierigkeiten mit Ihrem Arbeitgeber ergeben, können Sie sich gerne auch an die Geschäftsstelle von Cystische Fibrose Schweiz wenden.

Link zur Verordnung 3 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19); Besonders gefährdete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer; Änderung vom 13. Januar 2021.

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