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Kinder ohne Tabak: Nationalrat lehnt verfassungswidrigen Vorschlag ab

Der Nationalrat konnte sich nicht auf eine verfassungskonforme Umsetzung der Volksinitiative "Kinder ohne Tabak" einigen. Die Trägerschaft ist enttäuscht über die Verlängerung der Beratung zum überarbeiteten Tabakproduktegesetz.

Die Verfassung verlangte klare Massnahmen gegen Tabakwerbung, die Kinder und Jugendliche erreicht. Doch der Nationalrat konnte keine Einigung erzielen. Bereits der Ständerat hatte verfassungswidrige Änderungen vorgenommen. Die Entscheidung des Nationalrats ist enttäuschend und stosst auf Kritik seitens der Initiative "Kinder ohne Tabak".

Die Ausnahme des mobilen Verkaufspersonals von der Verfassungsbestimmung ist nicht akzeptabel. Verkaufsförderung ist eine effektive Form der Werbung und muss eingeschränkt werden. Die Streichung des Artikels 19 Absatz 1 Buchstabe c ist verfassungswidrig. Das Parlament hat die Möglichkeit, Fehlentscheidungen zu korrigieren.

Der Nikotinkonsum von Jugendlichen steigt weiterhin rapide an. Eine konsequente Umsetzung der Massnahmen ist dringend erforderlich.