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Organspende: Entscheiden. Mitteilen. Festhalten.

Ziemlich genau vor einem Jahr hat das Schweizer Stimmvolk entschieden, die so genannte erweiterte Widerspruchslösung bei der Organspende anzunehmen. Diese wird allerdings erst 2025 in Kraft treten. Bis dahin heisst es wie bisher: Organspende-Wille mitteilen und festhalten!

Heute gilt: Organe dürfen nach dem Tod nur entnommen werden, wenn eine Zustimmung vorliegt. Wer Organe spenden möchte, sollte dies daher unbedingt festhalten und seinen Liebsten oder Angehörigen mitteilen.

Den eigenen Willen kann man heute auf drei Arten festhalten:

Bitte nehmen Sie sich noch heute ein paar Minuten Zeit, um Ihren Entschluss festzuhalten.

Gerne verweisen wir auf die Kampagne von Swisstransplant «leben-ist-teilen», die das Thema erstens gut erklärt und zweitens umfassende Informationen zur Organspende-Thematik liefert.

Mehr Informationen finden Sie hier: Swisstransplant

Einstellung des Organspenderegisters von Swisstransplant

Widerspruchslösung

Erst ab 2025 gilt dann die Widerspruchslösung: Wer seine Organe nach seinem Tod NICHT spenden will, muss dies festhalten. Dies bedeutet, dass sich jemand zu Lebzeiten dagegen aussprechen muss, wenn er oder sie seine Organe NICHT spenden möchte. Wichtig ist es, den gehegten Wunsch auch seinen Liebsten und Angehörigen mitzuteilen. Damit diese im Ernstfall im Sinne des geliebten Menschen entscheiden können und sich später keine Gewissensbisse zu machen brauchen.