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Legat: Vermächtnis für die Zukunft

Jetzt handeln und rechtzeitig das Testament aufsetzen. Mit Ihrem Vermächtnis setzen wir uns für die Zukunft von CF-kranken Menschen ein.

Sie wollen unsere Arbeit auch nach Ihrer irdischen Zeit unterstützen und sich für die Zukunft von CF-Betroffenen einsetzen? Handeln Sie jetzt und erstellen Sie rechtzeitig Ihr Testament, damit Ihr letzter Wille bekannt ist. Jeder, der das 18. Altersjahr erreicht hat und urteilsfähig ist, kann eine Verfügung von Todes wegen errichten und im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten über seinen Nachlass bestimmen.

Es gibt zwei Wege, Cystische Fibrose Schweiz in Ihrem Testament zu berücksichtigen: mit einem Vermächtnis, auch Legat genannt, oder mit einer Erbeinsetzung.

Legat mittels Verfügung

Sie vermachen der CFS in Ihrem Testament einen Geldbetrag oder einen bestimmten Gegenstand. Die CFS ist nicht Erbin, erhält aber als Vermächtnisnehmerin den von Ihnen bezeichneten Geldbetrag/Gegenstand aus Ihrem Nachlassvermögen.

CFS als Erbe einsetzen

Die CFS ist in Ihrem Testament für einen bestimmten Anteil Ihres Nachlasses eingesetzt. So ist die CFS Teil der Erbengemeinschaft und erhält den von Ihnen bezeichneten Anteil an Ihrem gesamten Nachlassvermögen.

Folgende Möglichkeiten zur Testamentserrichtung stehen Ihnen offen:

Eigenhändige letztwillige Verfügung
Eine Form der Testamentserrichtung ist die handschriftlich verfasste Verfügung. Dabei gilt es zu beachten:

  • Schreiben Sie Ihr Testament von Anfang bis Ende von Hand nieder.
  • Führen Sie Ihren vollständigen Namen, Ihr Geburtsdatum, Ihren Bürgerort und Ihre Adresse auf.
  • Halten Sie das Datum (Tag, Monat, Jahr) der Errichtung fest und unterzeichnen Sie das Testament.
  • Bewahren Sie das Testament an einem sicheren Ort auf oder hinterlegen Sie es bei einem Notar/Anwalt oder der zuständigen Amtsstelle.
  • Bei Unsicherheiten oder wenn Sie Streichungen, Ergänzungen oder Erläuterungen vornehmen wollen, sollten Sie sich an eine Fachperson wenden.

Öffentliche letztwillige Verfügung
Sie können Ihr Testament auch direkt Ihrem Willen entsprechend von einer Fachperson aufsetzen und von dieser unter Mitwirkung von zwei Zeuginnen beurkunden lassen. Dies empfiehlt sich, wenn Sie unsicher sind oder nicht selber schreiben möchten oder können. Wo das Testament hinterlegt wird, besprechen Sie direkt mit der Urkundsperson.

Erbvertrag
Möchten Sie mit Ihrer Ehepartnerin, Ihrem Ehepartner, Ihren Nachkommen oder einer Drittperson Vereinbarungen für den Todesfall treffen, können Sie einen Erbvertrag abschliessen. Dieser bindet alle beteiligten Personen an die getroffenen Abmachungen. Eine Notarin, ein Beamter oder eine Urkundsperson schreibt den Vertrag entsprechend Ihrem Willen nieder und führt die Beurkundung unter Mitwirkung von zwei Zeugen durch. Den Hinterlegungsort besprechen Sie direkt mit der Urkundsperson.

Für Ihre Unterstützung danken wir Ihnen herzlich – mit Ihrem Vermächtnis verhelfen Sie CF-Betroffenen in der Schweiz zu mehr Lebensqualität und langfristig zu einer höheren Lebenserwartung!

Wir freuen uns, wenn Sie sich die Zeit nehmen und unsere Arbeit und aktuellen Projekte auf unserer Website verfolgen.

Aufgrund ihrer wohltätigen Zweckbestimmung ist die CFS steuerbefreit. Sowohl Ihre lebzeitige Spende/Schenkung als auch Ihre Zuwendung im Todesfall kommen ohne Abzüge bei der CFS an und können in vollem Umfang für die Erfüllung der Behindertenhilfe verwendet werden.

Spendenkonto PC 30-7800-2
IBAN CH10 0900 0000 3000 7800 2
BIC POFICHBEXXX

Kontaktieren Sie uns bei Fragen: 031 552 33 00 oder info@cystischefibroseschweiz.ch

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