Finanzielle Unterstützung
Wer mit Cystischer Fibrose (CF) auf die Welt kommt, ist von Anfang an im Nachteil. Der Staat übernimmt zwar gewisse Leistungen, kommt aber nicht für alle notwendigen Ausgaben auf. Auch fehlen Anlaufstellen für soziale, rechtliche, psychische und materielle Fragen und Anliegen von Familien mit chronisch-kranken Kindern. Deshalb bietet Cystische Fibrose Schweiz (CFS) Unterstützung.
Nebst der emotionalen Belastung, dem erhöhten Betreuungsaufwand und allgemeinen Herausforderungen, haben Familien mit CF-kranken Kindern auch eine zusätzliche finanzielle Belastung zu tragen. Einerseits bringt die Krankheit zusätzliche Kosten mit sich, andererseits müssen Familien den Einnahmen-Ausfall kompensieren, da sie aufgrund des Betreuungsaufwands (Therapien zuhause) ihre Arbeitspensen meist substanziell reduzieren müssen.
Unsere wichtigsten Leistungen im Überblick:
Pauschale Entschädigung bei Spitalaufenthalt
Viele CF-Betroffene verbringen oft mehrere Wochen pro Jahr im Spital. Aus verständlichen Gründen versuchen Angehörige die betroffene Person eng zu begleiten, viel zu besuchen und insbesondere bei Kindern, möglichst rund um die Uhr beim Kind zu sein. Diese Hospitalisationen verursachen finanzielle Mehrkosten: Kosten wie Übernachtung (wo notwendig), Parkplatzgebühren oder Verpflegung sind nicht von der IV oder Krankenkasse gedeckt. Diese Mehrkosten sind stark abhängig davon, wie weit entfernt eine Familie von einem der spezialisierten CF-Zentren wohnt. Besonders in Fällen, in welchen die Budgets sowieso schon angespannt sind, führt eine Hospitalisation Familien oft in eine prekäre finanzielle Situation.
Um CF-Betroffene und ihre Angehörige finanziell zu entlasten, entschädigt CFS jeden Tag im Spital mit pauschal CHF 30.
Wird eine intravenöse Antibiotikakur zuhause durchgeführt, erhalten Betroffene eine pauschale Entschädigung von CHF 15 pro Tag.
Hier geht es zu den Formularen: Hospitalisierung/IV Kur zuhause (Kind) und Hospitalisierung/IV Kur Erwachsene
Soforthilfe – für Erwachsene und Familien
Wenn eine Familie oder ein erwachsener CF-Betroffener aufgrund der Krankheit unverschuldet in eine finanzielle Notlage gerät, oder eine gewisse Leistung für die Person besonders wichtig wäre, aber nicht in ihrem Budget liegt, unterstützt CFS unkompliziert, einmalig mit einer Soforthilfe von bis zu CHF 500 .
Diese Soforthilfe obliegt der Beurteilung der Sozialarbeitenden und kann ein Mal pro Jahr ausgezahlt werden.
Hier geht es zu den Formularen: Soforthilfe für Familien und Soforthilfe Erwachsene
Unterstützung von Mobilität
Dank der Spenden des Charity Anlasses „Love Ride“ kann CFS Beiträge an Ausgaben für die Mobilität von CF-Betroffenen sprechen: Dies können Beiträge an das Abonnement des öffentlichen Verkehrs sein, an ein neues Fahrrad, E-Bike, Occasionsauto. Dabei gilt wie üblich, dass zuerst alle öffentlich-rechtlichen Leistungen eingefordert worden sein müssen.
Ein Antrag wird über den oder die Sozialarbeitende bei CFS eingereicht.
Hier geht es zu den Formularen: Antrag für Unterstützung der Mobilität (Love Ride Familien) und Antrag für Unterstützung der Mobilität (Love Ride Erwachsene)
Die 33. Ausgabe des Love Ride Switzerland findet am Sonntag, 4. Mai 2025 auf dem Flugplatzgelände Dübendorf ZH statt!
Finanzielle Überbrückungshilfe für Familien
Häufig treten bei Familien, die vor der Geburt des erkrankten Kinds auf zwei Einkommen angewiesen sind, finanzielle Probleme auf. Je nach Schweregrad der Krankheit muss ein Elternteil seine Arbeit ganz aufgeben, um das Kind zu betreuen. Noch herausfordernder ist die Situation bei alleinerziehenden Müttern oder Vätern.
CFS unterstützt Eltern, wenn nötig mit einer zeitlich beschränkten finanziellen Überbrückungshilfe Dies gibt ihnen die Möglichkeit, sich auf die neuen finanziellen Gegebenheiten einstellen zu können (z.B. günstigere Wohnung suchen). Die Unterstützung beträgt maximal CHF 500 pro Monat während 12 Monaten.
Um die finanzielle Überbrückungshilfe für Familien in Anspruch nehmen zu können, muss ein Gesuch mit entsprechenden Unterlagen (Lohnausweise, Steuererklärungen etc.) via Sozialarbeitende eingereicht werden. Die unabhängige Unterstützungskommission der CFS entscheidet 4x pro Jahr über die eingegangenen Gesuche.
Hier geht es zu den Formularen: Antrag Unterstützungskommission für Überbrückungshilfe, Bericht des Sozialdienstes und Erklärung Ablauf
Finanzielle Unterstützung für Erwachsene CF-Betroffene
CFS hat eine Vereinbarung mit der «Fondation de la Mucoviscidose» in Lausanne. Die Stiftung unterstützt alle Personen mit CF im Erwachsenenalter, die in der Schweiz wohnhaft sind. Ziel ist, die Qualität des täglichen Lebens der Betroffenen zu verbessern, indem sie ihnen Mittel zur Verfügung stellt, die ihre Unabhängigkeit verbessern können.
Um die finanzielle Hilfe in Anspruch nehmen zu können, muss ein Gesuch mit entsprechenden Unterlagen (Lohnausweise, Steuererklärungen etc.) via Sozialarbeitende bei der Fondation de la mucoviscidose eingereicht werden. Der Stiftungsrat der Fondation de la mucoviscidose entscheidet 4x pro Jahr über die eingegangenen Gesuche.
Hier geht es zu den Formularen: Gesuchsformular, Budget, Anleitung für das Erstellen eines Budgets und Bericht des Sozialdienst
Bei Fragen rund um diese Themen kann Ihnen auch die CF-Sozialberatung weiterhelfen. Die spezialisierten Sozialarbeitenden kennen sich in sozialrechtlichen Fragen sowie mit vielen weiteren Angeboten aus. Alle öffentlich-rechtlichen Leistungen müssen bereits eingefordert worden sein, damit einem Antrag stattgegeben werden kann.
Mehr Informationen finden Sie zudem in dieser Broschüre.