Finanzielle Unterstützung
Wer mit Cystischer Fibrose (CF) auf die Welt kommt, lebt mit besonderen gesundheitlichen Anforderungen. Der Staat übernimmt zwar zahlreiche medizinische Leistungen, doch gewisse zusätzliche Auslagen können für Familien trotzdem entstehen – etwa für Wege zu Therapien, Hilfsmittel oder ergänzende Unterstützungen im Alltag. Auch fehlt es manchmal an zentralen Anlaufstellen für soziale, rechtliche, psychische oder materielle Fragen. Hier setzt Cystische Fibrose Schweiz (CFS) an und bietet Orientierung und Unterstützung.
Neben der emotionalen Belastung und dem erhöhten organisatorischen Aufwand rund um die Therapie können betroffene Familien auch finanziell gefordert sein. Krankheitsbedingt können Mehrkosten entstehen, und je nach persönlicher Situation kann der zusätzliche Betreuungsaufwand zu Anpassungen im Arbeitspensum führen. Besonders anspruchsvoll kann dies sein, wenn Familien vor der Geburt des Kindes auf zwei Einkommen angewiesen waren oder wenn ein Elternteil das Kind alleine betreut.
Unsere wichtigsten Leistungen im Überblick:
Pauschale Entschädigung bei Spitalaufenthalt
Viele CF-Betroffene verbringen oft mehrere Wochen pro Jahr im Spital. Aus verständlichen Gründen versuchen Angehörige die betroffene Person eng zu begleiten, viel zu besuchen und insbesondere bei Kindern, möglichst rund um die Uhr beim Kind zu sein. Diese Hospitalisationen verursachen finanzielle Mehrkosten: Kosten wie Übernachtung (wo notwendig), Parkplatzgebühren oder Verpflegung sind nicht von der IV oder Krankenkasse gedeckt. Diese Mehrkosten sind stark abhängig davon, wie weit entfernt eine Familie von einem der spezialisierten CF-Zentren wohnt. Besonders in Fällen, in welchen die Budgets sowieso schon angespannt sind, führt eine Hospitalisation Familien oft in eine prekäre finanzielle Situation.
Um CF-Betroffene und ihre Angehörige finanziell zu entlasten, entschädigt CFS jeden Tag im Spital mit pauschal CHF 30.
Wird eine intravenöse Antibiotikakur zuhause durchgeführt, erhalten Betroffene eine pauschale Entschädigung von CHF 15 pro Tag.
➜ Hospitalisierung/IV Kur zuhause (Kind) und Hospitalisierung/IV Kur Erwachsene
Soforthilfe – für Erwachsene und Familien
Wenn eine Familie oder ein erwachsener CF-Betroffener aufgrund der Krankheit unverschuldet in eine finanzielle Notlage gerät, oder eine gewisse Leistung für die Person besonders wichtig wäre, aber nicht in ihrem Budget liegt, unterstützt CFS unkompliziert, einmalig mit einer Soforthilfe von bis zu CHF 500 .
Diese Soforthilfe obliegt der Beurteilung der Sozialarbeitenden und kann ein Mal pro Jahr ausgezahlt werden.
➜ Soforthilfe für Familien und Soforthilfe Erwachsene
Unterstützung von Mobilität
Dank der Spenden des Charity Anlasses „Love Ride“ kann CFS Beiträge an Ausgaben für die Mobilität von CF-Betroffenen sprechen: Dies können Beiträge an das Abonnement des öffentlichen Verkehrs sein, an ein neues Fahrrad, E-Bike, Occasionsauto. Dabei gilt wie üblich, dass zuerst alle öffentlich-rechtlichen Leistungen eingefordert worden sein müssen.
Ein Antrag wird über den oder die Sozialarbeitende bei CFS eingereicht.
➜ Antrag für Unterstützung der Mobilität (Love Ride Familien) und Antrag für Unterstützung der Mobilität (Love Ride Erwachsene)
Die 34. Ausgabe des Love Ride Switzerland findet am Sonntag, 3. Mai 2026 auf dem Flugplatzgelände Dübendorf ZH statt!
Gesundheitsförderung
CF-Betroffenen wird empfohlen, schon in jungen Jahren Sport zu treiben. Die Kosten für die Ausrüstung und das Abonnement können eine Einschränkung darstellen.
Aus diesem Grund und dank eines erheblichen jährlichen Beitrags der Versandapotheke Zum Rebstock, kann CFS die folgenden Gesundheitsmassnahmen unterstützen: physiotherapeutische und sportbezogene Massnahmen oder solche, die die psychische Gesundheit und das allgemeine Wohlbefinden betreffen. Bei Kleinkindern akzeptieren wir Massnahmen zur Entlastung der Eltern in ihrem Alltag.
Die Beiträge bewegen sich zwischen 100 und 1000 Franken. Auch hier werden sie nur gewährt, wenn kein Dritter (Versicherungen usw.) die Kosten übernommen hat.
Patienten und Patientinnen können einmal pro Jahr selbst einen Antrag stellen – ganz einfach online auf unserer Website.
Finanzielle Überbrückungshilfe für Familien
Häufig treten bei Familien, die vor der Geburt des erkrankten Kinds auf zwei Einkommen angewiesen sind, finanzielle Probleme auf. Je nach Schweregrad der Krankheit muss ein Elternteil seine Arbeit ganz aufgeben, um das Kind zu betreuen. Noch herausfordernder ist die Situation bei alleinerziehenden Müttern oder Vätern.
CFS unterstützt Eltern, wenn nötig mit einer zeitlich beschränkten finanziellen Überbrückungshilfe Dies gibt ihnen die Möglichkeit, sich auf die neuen finanziellen Gegebenheiten einstellen zu können (z.B. günstigere Wohnung suchen). Die Unterstützung beträgt maximal CHF 500 pro Monat während 12 Monaten.
Um die finanzielle Überbrückungshilfe für Familien in Anspruch nehmen zu können, muss ein Gesuch mit entsprechenden Unterlagen (Lohnausweise, Steuererklärungen etc.) via Sozialarbeitende eingereicht werden. Die unabhängige Unterstützungskommission der CFS entscheidet 4x pro Jahr über die eingegangenen Gesuche.
➜ Antrag Unterstützungskommission für Überbrückungshilfe, Bericht des Sozialdienstes und Erklärung Ablauf
Finanzielle Unterstützung für Erwachsene CF-Betroffene
CFS hat eine Vereinbarung mit der «Fondation de la Mucoviscidose» in Lausanne. Die Stiftung unterstützt alle Personen mit CF im Erwachsenenalter, die in der Schweiz wohnhaft sind. Ziel ist, die Qualität des täglichen Lebens der Betroffenen zu verbessern, indem sie ihnen Mittel zur Verfügung stellt, die ihre Unabhängigkeit verbessern können.
Die Fondation weist darauf hin, dass sie ein elektronisches Dokumentenmanagementsystem eingerichtet haben, um die Daten der Gesuchstellenden zu schützen. Um die finanzielle Hilfe zukünftig in Anspruch nehmen zu können, können die vollständigen Antragsunterlagen (inkl. Lohnausweise, Steuererklärungen etc.) ausschliesslich nur noch über eine sichere Plattform von den Sozialarbeitenden bei der Fondation de la Mucoviscidose eingereicht werden.
Der Stiftungsrat der Fondation de la mucoviscidose entscheidet 4x pro Jahr, in der Regel im Februar, Mai, September und Dezember, über die eingegangenen Gesuche.
Um ein Dossier anzufordern, senden Sie bitte eine E-Mail an die Fondation de la Mucoviscidose: info@mucoviscidose.ch. Die Sozialarbeitenden erhalten die Zugangsdaten mit Passwort an ihre eigene E-Mail-Adresse.
Bei Fragen rund um diese Themen kann Ihnen auch die CF-Sozialberatung weiterhelfen. Die spezialisierten Sozialarbeitenden kennen sich in sozialrechtlichen Fragen sowie mit vielen weiteren Angeboten aus. Alle öffentlich-rechtlichen Leistungen müssen bereits eingefordert worden sein, damit einem Antrag stattgegeben werden kann.
Mehr Informationen finden Sie zudem in der Broschüre "Finanzielle Unterstützung".